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imzeichendernatur.de - Dienstag, den 17. Juni 2021


2021 Chance auf Förderung wahrnehmen - Förderrichtlinie klimafreundliches Bauen mit Holz gilt nun für Maßnahmen bis Ende des Jahres


Antragsformulare deutlich vereinfacht – Erste Projekte gestartet


Die Anfang März dieses Jahres in Kraft getretene Richtlinie „Förderung des klimafreundlichen Bauens mit Holz“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wurde in einem wichtigen Punkt geändert: Förderfähig sind nun Maßnahmen, die bis zum 31. Dezember 2021 vollständig abgeschlossen sind.

Unterstützt werden u. a. Beratungsleistungen zu Digitalisierung, Automatisierung und betriebsübergreifender Zusammenarbeit für Unternehmen sowie zum Wissens- und Technologietransfer in Innovationsclustern. Akteure der Holzbaubranche sollten noch dieses Jahr entsprechende Projekte umsetzen – sie können von einer maximal 50-prozentigen Förderung in Höhe von bis zu einer Million Euro profitieren!


Als Langzeitkohlenstoffspeicher kann der Baustoff Holz eine wichtige Rolle beim Klimaschutz spielen, gerade auch im städtischen Raum. Für diese Aufgabe gilt es, die sehr kleinteiligen Holzbauunternehmen optimal aufzustellen. Dazu muss die Branche noch digitaler, effizienter und kooperativer werden, um großvolumige, komplexe Bauaufgaben zu stemmen. Diesem Ziel dient die Förderrichtlinie des BMEL. Sie ist Teil des sogenannten Corona-Konjunkturpaketes der Bundesregierung. Maßnahmen müssen bis Ende 2021 vollständig abgeschlossen sein.

Die Antragsformulare wurden deutlich vereinfacht, sie stehen mit dem Richtlinientext und weiteren Informationen auf https://www.klimafreundliches-bauen.de/

zur Verfügung.



Quelle: photo 5000 - stock.adobe.com


Die ersten Vorhaben wurden bereits bewilligt: So will z. B. proHolzBW einen Handlungsleitfaden für die Ausschreibung und Vergabe von Holzbauleistungen der öffentlichen Hand erstellen. Bund, Länder und Kommunen schreiben jedes Jahr Bauleistungen in einem enormen Umfang aus. Dabei müssen sie Vergabevorschriften beachten. Traditionell stehen die Zuschlagskriterien Wirtschaftlichkeit, Wettbewerbsneutralität und Eignung der Bieter ganz oben an. Der Aspekt Nachhaltigkeit gewinnt zwar an Bedeutung, noch bestehen aber große Unsicherheiten, wie Gebäude rechtssicher in Holzbauweise auszuschreiben sind. Hier setzt der geplante Handlungsleitfaden an, der sich direkt an die Vergabestellen in Kommunen, Landratsämtern und staatlichen Hochbauämtern richtet.

Umgesetzt wird die Richtlinie „Förderung des Klimafreundlichen Bauens mit Holz“ vom Projektträger des BMEL, der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR).


Ihr Ansprechpartner:


Jonas Dämmer

Tel.: +49 3843 6930-361

Mail: j.daemmer(bei)fnr












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